Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Peak & Peak GmbH (Peak & Peak) gelten nur gegenüber Personen, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
1.2 Der Kunde erkennt für den Geschäftsverkehr mit Peak & Peak ausschließlich die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Kunde verzichtet auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen können zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden. Dies bedarf der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.ppeak.com abrufbar.
2. Vertragsschluss
2.1 In der Regel führt Peak & Peak vor der Erstellung eines Angebots oder spätestens vor Vertragsschluss ein sog. „Scoping“ beim Kunden durch. Dabei werden die Voraussetzungen und Umstände für eine erfolgreiche Leistungserbringung geprüft. Im Rahmen dieses Scopings wird der Kunde auf mögliche Risiken oder Mängel hingewiesen, die einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung entgegenstehen könnten.
2.2 Ist ein Angebot von Peak & Peak als freibleibend bezeichnet, kommt ein rechtswirksamer Vertrag zwischen den Parteien erst zustande, wenn der Kunde einen Auftrag bei Peak & Peak erteilt und Peak & Peak diesen annimmt.
2.3 Ist ein Angebot von Peak & Peak nicht als freibleibend bezeichnet, wird der Vertrag zwischen den Parteien rechtswirksam, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Annahmefrist annimmt. Wurde von Peak & Peak keine Annahmefrist angegeben, gilt eine Frist von vier Wochen ab dem Datum des Angebots. Für die Annahme ist der Zugang bei Peak & Peak maßgeblich.
2.4 Soweit Peak & Peak Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden diese, sofern nicht anders vereinbart, nicht Vertragspartner des Kunden.
2.5 Alle für den Vertragsschluss wesentlichen Erklärungen bedürfen der Textform.
3. Gegenstand des Vertrages
Art und Umfang der von Peak & Peak zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot und ggf. weiteren Leistungsbeschreibungen, die Verträgen, Konzepten oder ähnlichen Dokumenten zu entnehmen sind.
4. Leistungstermine und Verzögerungen
4.1 Beide Parteien vereinbaren alle Leistungstermine grundsätzlich vor Beginn der Vertragsdurchführung in Textform.
4.2 Peak & Peak hat Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Streik, behördliche Anordnung, Störung der Telekommunikation etc.), Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht, Projektänderungen etc.) sowie Ereignissen, die Peak & Peak die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten.
4.3 Befindet sich Peak & Peak mit wesentlichen vertraglichen Leistungen im Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen, bevor der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist. Die Nachfristsetzung hat in Textform zu erfolgen.
5. Leistungsänderungen
5.1 Peak & Peak behält sich das Recht vor, geringfügige Leistungsänderungen oder geringfügige Leistungserweiterungen bei gleichbleibender Vergütung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder branchenüblichen Änderungen.
5.2 Hat der Kunde Änderungswünsche gegenüber Peak & Peak, werden diese von beiden Parteien geprüft und müssen anschließend gemeinsam und schriftlich genehmigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.
6. Mitwirkungspflichten
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, Peak & Peak alle auftragsrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Fehlende, neue oder geänderte Informationen und Umstände sind Peak & Peak vom Kunden unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen. Erfolgt die unverzügliche Mitteilung durch den Kunden nicht in Textform (Telefonat oder persönlich), hat der Kunde Peak & Peak zum frühestmöglichen Zeitpunkt erneut in Textform über geänderte Informationen oder Umstände zu informieren.
6.2 Der Kunde hat Peak & Peak Änderungen seines Unternehmens, seiner Anschrift oder sonstiger Kontaktinformationen unverzüglich in Textform mitzuteilen.
6.3 Der Kunde unterstützt Peak & Peak bei der Erbringung der vertraglichen Leistung durch die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Datenmaterial sowie Software (nachfolgend: Hilfsmittel).
6.4 Der Kunde hat Peak & Peak alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Werden Hilfsmittel vom Kunden teilweise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat Peak & Peak das Recht, den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl eigener Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, die über das für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderliche Fachwissen verfügen.
6.6 Der Kunde ermöglicht Peak & Peak die Installation von Software, sofern dies für die Nutzung der Leistungen von Peak & Peak erforderlich ist und der Kunde die Installation nicht selbst durchführen kann.
6.7 Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Änderungsarbeiten an den von Peak & Peak erbrachten Arbeitsergebnissen oder Leistungen grundsätzlich nur durch Peak & Peak durchgeführt werden dürfen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
7. Verletzung von Mitwirkungspflichten
7.1 Verletzt der Kunde schuldhaft eine Mitwirkungspflicht, hat Peak & Peak das Recht, den Kunden schriftlich zur Einhaltung der Mitwirkungspflicht aufzufordern. Nach zwei erfolglosen Aufforderungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen des Kunden ist Peak & Peak berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder bei Dauerschuldverhältnissen den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung durch den Kunden bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.
7.2 Ferner ist der Kunde verpflichtet, Peak & Peak alle aus Ziffer 7.1 resultierenden Schäden, Mehraufwendungen, einschließlich entgangenen Gewinns, zu ersetzen.
8. Preise, Vergütung, Kosten
8.1 Alle Preise basieren auf dem Angebot von Peak & Peak und sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2 Haben der Kunde und Peak & Peak keine eindeutige Vereinbarung über die Vergütung der Leistungen von Peak & Peak getroffen, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand und den zugrunde liegenden Vergütungssätzen. Kostenvoranschläge und Budgetplanungen sind grundsätzlich unverbindlich.
8.3 Vom Kunden verursachte Mehraufwendungen und Mehrkosten für vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt und vom Kunden separat bezahlt.
8.4 Kostensteigerungen, die nach Vertragsschluss eintreten und die Peak & Peak nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist dadurch weder zum Rücktritt noch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Eine Ausnahme bildet eine Kostensteigerung von mehr als 20 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Sofern nicht anders vereinbart, stellt Peak & Peak die Vergütung wie im Angebot angegeben in Rechnung. Grundsätzlich gelten Abschlagszahlungen auf das Leistungshonorar in mehreren Raten. Die Zahlung des Kunden an Peak & Peak ist spätestens sieben Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug inklusive Mehrwertsteuer (brutto) fällig. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf ein von Peak & Peak angegebenes Konto.
9.2 Kosten für Servermieten, Domains, SSL-Zertifikate und ähnliche Leistungen werden jährlich im Voraus berechnet. Der Kunde hat die Forderung spätestens zehn Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Diese Kosten werden immer als separate Rechnungsposition aufgeführt.
9.3 Etwaige Einwendungen des Kunden gegen Gebührenabrechnungen von Peak & Peak müssen in Textform erhoben werden. Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen hat. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei Peak & Peak maßgeblich.
10. Schutzrechte, Nutzungsrechte und Zahlungsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bleiben die gelieferten oder erbrachten Leistungen, insbesondere erstellte Kampagnen und Strategien, im Eigentum von Peak & Peak. Auch die Einräumung vereinbarter Nutzungsrechte an den vertraglichen Leistungen erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
10.2 Die Einräumung von Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechten an Programmcodes von durch Peak & Peak programmierter Software richtet sich nach den mit dem Kunden getroffenen Individualvereinbarungen. Ist zwischen den Parteien keine eindeutige Individualvereinbarung getroffen worden, wird dem Kunden lediglich ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Gleiches gilt für Programmbibliotheken und Quellcode-Bibliotheken. Peak & Peak ist berechtigt, die entsprechenden Quellcodes und Programmbibliotheken auch für andere Projekte zu nutzen und auch hierfür Nutzungsrechte einzuräumen.
10.3 Die Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechte an allen Vorarbeiten und Zwischenergebnissen, wie Konzepten, Skizzen und Entwürfen, verbleiben unabhängig von der Zahlung der vereinbarten Vergütung bei Peak & Peak. Peak & Peak ist ferner berechtigt, diese Vorarbeiten für andere Projekte oder Kunden zu nutzen oder weiterzuentwickeln.
10.4 Des Weiteren hat Peak & Peak das uneingeschränkte Recht, für eigene Produkte und Leistungen zu werben (u.a. Messen, Präsentationen, Ausschreibungen etc.). Ferner hat Peak & Peak das Recht, das Unternehmen des Kunden und dessen Kennzeichen zu Referenzzwecken darzustellen. Eine Ausnahme hiervon bildet eine vorab schriftlich von beiden Parteien vereinbarte Geheimhaltungsvereinbarung.
10.5 Im Übrigen richtet sich der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Zahlungsverzug
11.1 Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist Peak & Peak berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Website und alle sonstigen vertraglichen Leistungen einzustellen oder zurückzuhalten, bis die Zahlungsverpflichtungen des Kunden vollständig oder, nach Rücksprache mit Peak & Peak, teilweise erfüllt sind. Für die Reaktivierung der Internetpräsenz hat der Kunde eine Pauschale von 50 Euro (netto) zu zahlen.
11.2 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Peak & Peak ferner berechtigt, Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu verlangen. Peak & Peak behält sich ausdrücklich das Recht vor, pro Rechnung weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.
12. Mängelgewährleistung seitens Peak & Peak
12.1 Der Kunde hat die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB (Handelsgesetzbuch) zu beachten. Erkennbare Mängel der vertraglichen Leistung sind vom Kunden spätestens drei Wochen nach Lieferung oder Bereitstellung schriftlich anzuzeigen.
12.2 Peak & Peak ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, bis der Kunde nicht mehr mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.
12.3 Die Gewährleistung für alle Mängel beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung.
13. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Nacherfüllung durch Peak & Peak
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sofortige Beurteilung der Mängel sowie etwaiger Schäden und deren Ursachen zu ermöglichen. Der Kunde hat seine gesetzliche Schadensminderungspflicht zu beachten.
13.2 Der Kunde hat Peak & Peak alle durch die Nacherfüllung entstandenen Kosten zu erstatten, wenn der Mangel oder Schaden nicht im Verantwortungsbereich von Peak & Peak liegt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der geltenden Vergütungssätze sowie gesonderter Rechnungsstellung und Zahlung.
14. Haftungsbeschränkung
14.1 Peak & Peak haftet nicht für Störungen, Mängel oder Schäden, die durch Hilfsmittel des Kunden verursacht werden.
14.2 Peak & Peak haftet nicht für Störungen, Mängel oder Schäden, die auf eigenmächtige Änderungen des Kunden an der vertraglichen Leistung zurückzuführen sind.
14.3 Peak & Peak haftet nicht für Störungen oder Ausfälle der Infrastruktur oder der Übertragungswege des Internets.
14.4 Peak & Peak haftet nicht für den Verlust von Daten und Programmen, wenn der Kunde es versäumt hat, Datensicherungen oder ähnliche Maßnahmen durchzuführen, damit Daten wiederhergestellt werden können.
14.5 Peak & Peak haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Peak & Peak. Die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt ebenfalls unberührt.
14.6 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Peak & Peak nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. In diesen Fällen ist die Haftung auf Schäden begrenzt, mit denen bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss.
14.7 Im Übrigen ist jegliche Haftung von Peak & Peak ausgeschlossen.
15. Aufrechnung von Forderungen
Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von Peak & Peak nur berechtigt, soweit diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
16. Regelungen für digitale Projekte
16.1 Die Vertragsparteien legen Art und Umfang des digitalen Projekts (Strategien, Kampagnen etc.) und die damit verbundenen Leistungen einvernehmlich in Textform fest.
16.2 Peak & Peak erstellt gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung ein Lastenheft oder eine Projektdokumentation. Das Lastenheft basiert auf dem Konzept und spezifiziert die Anforderungen des Kunden an Peak & Peak. Insbesondere wird festgehalten, wann die Anforderungen des Kunden durch Peak & Peak umgesetzt werden.
16.3 Entwirft oder entwickelt Peak & Peak ein digitales Projekt, behält sich Peak & Peak das Recht vor, nach Rücksprache mit dem Kunden die vom Kunden vorgegebenen Inhalte zu ändern oder zu korrigieren, um eine optimale Darstellung des Projekts zu gewährleisten.
16.4 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Inhalte der vertraglichen Leistung allein verantwortlich. Die Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht und sonstige Vorschriften oder Auflagen verstoßen. Peak & Peak ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte zu prüfen oder hierfür zu haften. Bei schwerwiegenden Verstößen der Inhalte des Kunden gegen geltendes Recht kann Peak & Peak den Kunden hiervon unterrichten. Darüber hinaus ist Peak & Peak berechtigt, die Nutzung oder Veröffentlichung offensichtlich unzulässiger Inhalte des Kunden einzustellen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.
16.5 Die vertraglichen Leistungen werden von Peak & Peak nach gesonderter Vereinbarung während ihrer Erstellung auf ihre vertragsgemäße Funktionsfähigkeit und Nutzung geprüft. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet.
16.5.1 Peak & Peak wird dem Kunden alle für den Test relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
16.5.2 Im Rahmen des Tests erstellen die Parteien einvernehmlich ein Testprotokoll, das Änderungen, Mängel oder sonstige technische Umstände enthält und von beiden Parteien unterzeichnet wird.
16.5.3 Meldet der Kunde im Rahmen des Tests keine Mängel oder Abweichungen der Erstellungsleistung, so gelten die Erstellungsleistungen als vertragsgemäß von Peak & Peak erbracht. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht beim Test schuldhaft nicht oder nicht vollständig, gelten die entsprechenden Bestimmungen. Die Pflicht des Kunden, erkennbare Mängel auch nach Durchführung des Tests anzuzeigen, bleibt hiervon unberührt.
18. Support und Wartung
18.1 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist für die Inanspruchnahme von Support- und Wartungsleistungen von Peak & Peak eine gesonderte Vereinbarung mit separater Vergütung und Abrechnung zwischen den Parteien zu treffen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über eine individuelle Support-Pauschale oder zusätzlich auf 15-Minuten-Basis zu den aktuellen Vergütungssätzen von Peak & Peak. Individuelle Änderungen und Anpassungen sind grundsätzlich möglich und bedürfen der Schriftform.
19. Provider- und providerähnliche Leistungen
Der Kunde bevollmächtigt Peak & Peak, in seinem Namen und auf seine Rechnung eine Domain zu beantragen und einzurichten. Peak & Peak haftet nicht für die Verfügbarkeit des Domainnamens. Ferner übernimmt Peak & Peak keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschte Domain dauerhaft verfügbar ist oder bleibt.
20. Datenschutz
20.1 Peak & Peak erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ohne weitere Einwilligung nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung oder für die Abrechnung erforderlich ist.
20.2 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein umfassender Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen nicht garantiert werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass der Provider auf Webservern gespeicherte Daten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch unbefugte Dritte können unter Umständen Einfluss auf Daten und Datenverkehr nehmen. Für auf Webservern gespeicherte Daten trägt der Kunde allein und vollumfänglich die Verantwortung für die erforderliche Sorgfalt.
21. Vertraulichkeit
21.1 Die zwischen den Parteien ausgetauschten Daten, Unterlagen, Kenntnisse, Ideen und Erfahrungen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt für beide Parteien auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
21.2 Unterlagen, die eine Partei der anderen Vertragspartei ausgehändigt hat und an deren Besitz nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kein berechtigtes Interesse besteht, sind der jeweils anderen Vertragspartei auszuhändigen.
22. Abwerbeverbot
Dem Kunden ist es untersagt, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einem Jahr danach Mitarbeiter von Peak & Peak abzuwerben. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes zahlt der Kunde eine angemessene Vertragsstrafe, die im Streitfall durch ein zuständiges Gericht zu überprüfen ist.
23. Abtretung von Forderungen
Die Abtretung einer oder mehrerer Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht grundlos verweigert werden.
24. Zurückbehaltung
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrages sowie vertragswesentliche Mitteilungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
25.2 Unwirksame oder nichtige Bestimmungen des jeweiligen Vertrages der Parteien und der AGB führen nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages oder der AGB. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen werden von beiden Parteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks so angepasst, dass sie dem rechtlich zulässigen Rahmen so nahe wie möglich kommen.
25.3 Erfüllungsort ist Mannheim, Baden-Württemberg, Deutschland.
25.4 Gerichtsstand ist der Sitz von Peak & Peak. Derzeit Mannheim, Baden-Württemberg, Deutschland, Amtsgericht.
25.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.